Mehrfachagentur Edmund Tillisch - Versicherungen in Reutlingen
Pfle­ge­ren­te

Pfle­ge­ren­te

Pflegerente

Private Pfle­ge­ren­te schließt Ihre Vorsorgelücke 

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pfle­ge­ren­te können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pfle­ge­ren­te.

Über die Pfle­ge­ren­te können Sie frei verfügen
Private Pfle­ge­ren­te bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pfle­ge­ren­te bekommen Sie bei Pflegegrad 5, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pfle­ge­ren­te einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.


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Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Edmund Tillisch
Am Heilbrunnen 87
72766 Reutlingen
Tel.: 07121 9487480
E-Mail: info@verfinanz.com

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-G89R-RWL3Q-92
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-168-1D3Y-41
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-168-CBZ3-91

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Edmund Tillisch eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsvertreter:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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