Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pflegerente können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pflegerente.
Über die Pflegerente können Sie frei verfügen
Private Pflegerente bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pflegerente bekommen Sie bei Pflegegrad 5, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pflegerente einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.
Viele Menschen haben ihre eigene Erfahrungen gemacht und wissen um die Problematik bei der Absicherung im Pflegefall. Das Bewusstsein ist durchaus vorhanden. Manchmal scheitert eine Absicherung jedoch an den finanziellen Möglichkeiten.
Das lässt sich ganz einfach ändern. Mit unserem IDEAL PflegeStarter.
Angenommen, Sie möchten sich in einem Alter von 30 Jahren für die Pflegegrade 2-5 mit einer mtl. garantierten Rente von € 1.000,- absichern. Können Sie sich vorstellen, hierfür monatlich € 13,10 zu investieren?
Nehmen Sie sich kurz die Zeit und schauen Sie sich unsere Simple-Show dazu an:
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Edmund Tillisch
Am Heilbrunnen 87
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Im Zuge der Vermittlung bietet Edmund Tillisch eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Der Vermittler wird unabhängig tätig.
Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.