Mehrfachagentur Edmund Tillisch - Versicherungen in Reutlingen
Hunde­halter­haft­pflicht

Hunde­halter­haft­pflicht

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


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Darauf sollten Sie bei dem Produktabschluss achten:

  • Die optimale Versicherungssumme. Die Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden sollte sowohl in der Tierhalter- als auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mindestens pauschal 5 Mio. Euro betragen.
  • Beitrag senken. Die Beitragshöhe richtet sich nach Art und Anzahl der Tiere und der vereinbarten Deckungs­summe. Eine jährliche Zahlungsweise ist die günstigste Variante. Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wird meistens ein Nachlass gewährt.
  • Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalte. Welche Auflagen für Ihren Vierbeiner am Urlaubsort bestehen, können Sie durch einen Anruf beim dortigen Ordnungsamt klären. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht zumeist Versicherungsschutz für drei Jahre innerhalb der EU, in anderen Regionen für ein Jahr.
  • Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten. Überprüfen Sie in den Leistungstexten, ob der gewünschte Versicherungsvertrag den Zusatz „Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten“ beinhaltet. Dann leistet die Versicherung auch, wenn Sie Ihren Halterpflichten (z.B. Anleinen des Hundes) nicht nachgekommen sind. Dieser Einschluss ist wichtig, da die Vorschriften in Städten und Gemeinden häufig sehr unübersichtlich sind.
  • Einschluss von Fremdreiterrisiko prüfen. Reitet hin und wieder ein Gast auf Ihrem Pferd, sollte das Fremdreiterrisiko im Versicherungsvertrag enthalten sein. Ist diese Leistung abgedeckt, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Fremdreiter widerfahren (z.B. Regressansprüche der Kranken­ver­si­che­rung bei Verletzungen). Prüfen Sie den Leistungstexten, ob dieser Zusatz versichert ist.