Mehrfachagentur Edmund Tillisch - Versicherungen in Reutlingen
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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.

Ihr Edmund Tillisch



Finanz- und Versicherungs-News

Cyberschutz: Die digitalen Tore sichern

Cyberschutz: Die digitalen Tore sichernDie digitalen Einfallstore unseres Alltags – von Smartphones über Computer bis hin zu Smart-Home-Systemen – werden oft unterschätzt. Laut einer Studie des Versichererverbands GDV war nahezu jeder Dritte schon einmal direkt oder indirekt von Cyberkriminalität betroffen. Hackerangriffe, Datenmissbrauch oder Cybermobbing gehören dabei zu den häufigsten Bedrohungen. Besonders heimtückisch: Viele Opfer bemerken zunächst nicht, dass sie an...mehr ]

Zahnzusatzver­sicherung: Bessere Versorgung für gesunde Zähne

Zahnzusatzver­sicherung: Bessere Versorgung für gesunde ZähneAmalgam-Füllungen waren bisher die Standardversorgung der GKV für Zahndefekte im Seitenzahnbereich. Seit 1.1.2025 sind diese Füllungen in Deutschland verboten. Die GKV übernimmt nun standardmäßig Kunststoff-Füllungen – allerdings nur in sichtbaren Zahnbereichen. Bei Backenzähnen bleibt der Eigenanteil hoch, da hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold in der Regel nicht erstattet werden. Noch größer sind die Versorgungslücken bei Zah...mehr ]

BU: Nachversicherungs­garantie sichert Flexibilität und den Lebensstandard

BU: Nachversicherungs­garantie sichert Flexibilität und den LebensstandardEin früher Schutz der Arbeitskraft ist oft entscheidend. Wenngleich die abgesicherte BU-Rente in jungen Jahren noch gering ist bzw. sein kann, so profitiert der Versicherte bereits von der Option, später die Rente anpassen zu können, wenn Gehalt und der Lebensstandard steigen. Vorausgesetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt über eine Nachversicherungsgarantie. Was ist die Nachversicherungsgarantie?Die Nachversicherungsgarantie erlaubt e...mehr ]

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet Angehörige

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet AngehörigeZum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz der sozialen Pflege­ver­si­che­rung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Trotz dieser Anhebung bleibt das System stark unterfinanziert und die Eigenbeteiligungen steigen weiter. Das belastet Pflegebedürftige ebenso wie deren Angehörige. Eine private Pflegevorsorge schafft finanzielle Sicherheit und wahrt die Selbstbestimmung. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für statio...mehr ]
 

Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Edmund Tillisch
Am Heilbrunnen 87
72766 Reutlingen
Tel.: 07121 9487480
E-Mail: info@verfinanz.com

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-G89R-RWL3Q-92
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-168-1D3Y-41
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-168-CBZ3-91

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Edmund Tillisch eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsvertreter:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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